10 Schwerpunkt BG BAU aktuell 4 2018 Unter dem Begriff Belastung wird oft etwas Schädliches verstanden Doch psychische Belastungen sind im Beruf wie auch in anderen Bereichen des Lebens nicht bloß negativ aufzu fassen Eine Arbeit ohne psychische Be lastung ist genauso wenig denkbar und wünschenswert wie eine Arbeit ohne jede körperliche Belastung Allerdings kommt es darauf an wie ein Arbeitsfaktor aus geprägt ist und ab welchem Grad der Be lastung er die Gesundheit beeinträch tigt Etwa die Arbeitszeit Ist sie ständig zu knapp für die zu bewältigenden Aufga ben bemessen dann ist der Beschäftigte dauerhaft von Zeitdruck betroffen Dieser Zustand kann krank machen Ausfallzeiten steigen Aus Untersuchungen die auf Gesprächen mit Führungskräften basieren ist bekannt dass die Ermittlung psychischer Belastun gen vielen Schwierigkeiten bereitet In der Regel ist es Verantwortlichen in erster Li nie wichtig ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen Allerdings hat sich in den vergangenen zehn Jahren die Anzahl der Fehltage die von psychischen Überlas tungen herrühren verdoppelt Mit Blick auf diese Entwicklung ist es für jedes Un ternehmen auch wirtschaftlich bedeutsam die Ursachen dafür zu ermitteln und ein gesundes Maß bei der Arbeit herzustellen Psychische Belastungen allgemein identifizieren Die Fachleute der BG BAU empfehlen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wie jede andere GBU auch an zugehen Führungskräfte sind nicht ge zwungen die persönliche Verfassung ihrer Mitarbeiter einzuschätzen Vielmehr sind der Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingun gen zu beurteilen Ein gutes Beispiel ist Lärm Er kann nicht nur das Gehör schädi gen sondern auch auf die Nerven gehen Psychische Belastungen am Arbeitsplatz entstehen durch viele Einflüsse Einige beeinträchtigen die Gesundheit Deshalb ist es wichtig sie in einer Gefährdungsbeurteilung zu erfassen Psychische Belastungen ermitteln TEXT Stephan Imhof Sonja Berger FOTO SeventyFour Shutterstock Bei der Ermittlung psychischer Belastungen sind der Arbeitsplatz und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu beurteilen
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