BG BAU aktuell 2 2019 Schwerpunkt 9 Bei der Verwendung einer Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz muss der Beschäftigte nun stets mit beiden Fü ßen auf einer Stufe oder Plattform ste hen Das Arbeiten von Leitern mit Spros sen ist nicht mehr zulässig Von dieser Regel darf nur in besonders begründe ten Fällen etwa bei Arbeiten in engen Schächten abgewichen werden Dies ist schriftlich im Rahmen der Gefähr dungsbeurteilung zu dokumentieren Arbeiten dürfen von Leiterstufen oder ei ner Plattform dauerhaft nur bis zu einer Standhöhe von zwei Metern ausgeführt Neue Leitern Die BG BAU ist an der Entwicklung neuer sicherer Leitern für die Gebäude reinigung beteiligt In der Gebäudereinigung gibt es Aufga ben bei denen die Leiter nur schwer zu ersetzen ist Für diese Fälle könnte eine neu konzipierte Glasreinigerstufenleiter eine Lösung für gesundes und sicheres Ar beiten bilden Derzeit wird der Prototyp einer Stufenleiter erprobt Sie erlaubt am oberen Ende die Holme zu durchsteigen anstatt wie bisher um die Holme herum zu steigen um die Leiter oben zu verlassen Sichtkontrolle Vor Verwendung ist jede Leiter zu kontrollieren und regelmäßig zu prüfen Bevor eine Leiter eingesetzt wird ist sie fachkundig durch Inaugenscheinnahme auf offensichtliche Mängel zu kontrollieren Sind Leitern hohen mechanischen Beanspruchungen ausgesetzt das ist auf Baustellen immer der Fall sind sie darüber hinaus regelmäßig zu prüfen Diese Prüfung muss dokumentiert werden Leitern die sicherheitsrelevante Mängel aufweisen dürfen nicht verwendet werden Arbeitsplatz oder Verkehrsweg Was die Art der Tätigkeit betrifft ist grundsätzlich zu unterscheiden ob eine Leiter als Arbeitsplatz oder Verkehrsweg benutzt wird Denn dafür gelten nun neue Anforderungen werden Liegt die Standhöhe zwischen zwei und fünf Metern dürfen Arbeiten auf der Leiter maximal für zwei Stun den pro Arbeitsschicht durchgeführt werden Oberhalb von fünf Metern sind Arbeiten von Leitern aus unzulässig Wird eine Leiter als Zu oder Abgang zu Arbeitsplätzen verwendet gilt weiter hin dass der zu überwindende Höhen unterschied nicht mehr als fünf Meter betragen darf Diese Höhenbegrenzung darf nur dann überschritten werden wenn der Zugang zum Erreichen von Arbeitsplätzen sehr selten erfolgt Höhe und Zeit entscheidend Ausnahme Leiter wird sehr selten als Zugang zum Erreichen von Arbeitsplätzen genutzt Arbeitsplatz Verkehrsweg

Vorschau BG BAU aktuell 02/2019 Seite 9
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