BG BAU aktuell 2 2019 Mitglieder und Beiträge 37 Schwarzarbeit schadet dem Wettbewerb und steigert die Kosten in der gesetzlichen Unfallversicherung Verdachtsfälle können der BG BAU nun auf einer neuen Meldeplattform mitgeteilt werden Verdachtsfälle melden TEXT Maria Karrenberg Oliver Rabbel FOTOS NejroN vitalim 123RF com Schwarzarbeit ist und bleibt ein aktuelles Thema Besonders die Baubranche und das Reinigungsgewerbe sind von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit be troffen Mit Hilfe einer neuen Meldeplattform möchte die BG BAU potenziellen Hinweisgebern einen einfachen Weg eröffnen ihre Erkenntnisse weiterzugeben Gemeinsam gegen die Schattenwirtschaft Die BG BAU engagiert sich schon seit vielen Jahren im Kampf gegen die Schwarzarbeit Um noch gezielter und effektiver gegen schwarze Schafe vorzugehen hat die BG BAU eine neue Meldeplattform auf ihrer Internetseite eingerichtet Ob Führungskräfte Be schäftigte oder Sicherheitsverantwortliche jede Person der etwas Verdächtiges auf fällt hat nun die Möglichkeit Hinweise auf Schwarzarbeit direkt und unkompliziert zu melden Zum Kontaktformular gelangt man über die Homepage der BG BAU unter der Rubrik Service und Schwarzarbeit Verdachtsfälle melden Genaue Angaben sind notwendig Damit die BG BAU eingehenden Hinweisen nachgehen kann bedarf es möglichst prä ziser Angaben Wo Ort der Baustelle oder des Gebäudes Was ausgeübte Tätigkeit Wer Unternehmer und Anzahl arbeitender Personen ggf Name und Anschrift des Unternehmens andere Firmen auf der Baustelle oder in dem Gebäude Wann Uhrzeit und Dauer der Arbeiten Ggf genaue Angaben zum Hergang der den Verdacht hervorgerufen hat Hinweise werden sofort bearbeitet Liegt ein begründeter Verdacht vor wird die BG BAU in eigener Sache im Hinblick auf verletzte Unternehmer sowie Beitragspflichten den Vorgang in eigener Zuständigkeit verfolgen Ferner werden regelmäßig die Behörden der Zollverwaltung und weitere Behörden informiert Bisher sind bereits einige fundierte Hinweise eingegangen die sofort bearbeitet und verfolgt wurden Allerdings Informationen wie ein komisches Gefühl oder das seltsame Aussehen von Beschäftigten stützen keinen hinreichen den Verdacht auf Schwarzarbeit und können nicht bearbeitet werden Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es der BG BAU untersagt die Hinweisgeber über den Ausgang des Verfahrens zu unterrichten Die BG BAU plant die Meldeplattform in der näheren Zukunft noch umfassender und nutzerfreundlicher auszubauen WAS IST SCHWARZARBEIT Schwarzarbeit liegt unter anderem vor wenn ohne erforderliche Anmeldung bei Gewerbe amt oder Handwerkskammer Dienst oder Werkleistungen erbracht werden Beschäftigte nicht zur Sozialversicherung angemeldet und die steuerrechtlichen Pflichten nicht erfüllt werden ausländische Staatsangehörige ohne erfor derliche Genehmigung beschäftigt werden Beschäftigte ohne eine notwendige Geneh migung an Dritte verliehen werden der gesetzlich geschuldete Mindestlohn nicht gezahlt wird eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit lediglich vorgetäuscht wird um Sozialversicherungsbeiträge einzusparen sog Scheinselbstständigkeit

Vorschau BG BAU aktuell 02/2019 Seite 37
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