32 Rehabilitation und Leistungen BG BAU aktuell 2 2017 Beschäftigte der Bauwirtschaft sind auch bei Arbeitsunfällen im Ausland versichert Weltweite Hilfe TEXT Peggy Ruchatz Mona Model Faber FOTO International SOS GmbH Wer reist hat meist nicht nur et was zu erzählen er lebt auch gefährlich wenn er zur falschen Zeit am falschen Ort ist Das gilt nicht nur für Touristen sondern auch für Geschäfts reisende die sich ihr Ziel nicht aussuchen können Sie reisen dorthin wo ihr deut sches Unternehmen sie hinschickt Dort lauern nicht nur die Gefahren eines Ar beits oder Wegeunfalles sondern auch Terroranschläge oder Naturgewalten Tritt der Ernstfall ein ist schnelle und kompe tente medizinische Hilfe notwendig Versicherungsschutz im Ausland Beschäftigte von Unternehmen die ihren Sitz in Deutschland haben und kurzfris tig im Ausland eingesetzt werden sind im Rahmen der Entsendung gegen Ar beitsunfälle und Berufskrankheiten ver sichert So sehen es das Sozialgesetzbuch sowie das über und zwischenstaatliche Recht vor Sind die Voraussetzungen ei ner Entsendung nicht erfüllt beispiels weise wenn der Einsatz im Ausland zeit lich unbestimmt ist kann die freiwillige Auslandsversicherung AUV der BG BAU in Anspruch genommen werden Voraus setzung ist das Unternehmen stellt bei der BG BAU vor der Abreise seiner Be schäftigten einen entsprechenden Antrag das Unternehmen ist Mitglied der BG BAU und die Auslandstätigkeit steht im Zu sammenhang mit der üblichen Beschäf tigung Der Jahresbeitrag zur freiwilligen Auslandsversicherung berechnet sich auf Grundlage der tatsächlich im Ausland ver brachten Monate der Beschäftigten Der Monatsbeitrag je Beschäftigten ergibt sich aus dem Bedarf des abgelaufenen Kalenderjahres und betrug im Jahr 2015 131 62 Euro inklusive Versicherungssteu er Um eine schnelle zielführende me dizinische Versorgung der Versicherten Verletzte profitieren von der Kooperation der BG BAU mit International SOS GmbH Sie können weltweit medizinische Hilfe in Anspruch nehmen und zügig nach Hause geflogen werden

Vorschau BG BAU aktuell 02/2017 Seite 32
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